Lutherrose
Schreiben an die Tschechische Botschaft
 

Februar 2005

Schreiben an die Tschechische Botschaft

Am 30. September 1997 ist ein Schreiben an die Tschechische Botschaft ergangen, dem ein begleitender und aktualisierender Kommentar vorausgeschickt werden soll.

Von der Öffentlichkeit in Deutschland kaum wahrgenommen, ist etwas durchgesickert über „Wehrsportübungen“ in Tschechien und der Ukraine. Auch in Niedersachsen ist ein Gelände für solche Zwecke vorgesehen, gesteuert und finanziert von England aus. Solche Entwicklungen könnten der Beginn einer gigantischen politischen Intrige sein, wie sie in der Vergangenheit auch schon einmal statt gefunden hat. Denn die Mittel, die rechten politischen Gruppierungen und Parteien in Deutschland aus den Nachbarländern, und aus dem angelsächsischen Machtbereich zufließen haben ein Motiv, das sicher nicht in einer Sympathie für Deutschland begründet ist.

 

Heinz Drews Hamburg, den 30. September 1997

Postfach 605475

22249 Hamburg

Botschaft der Tschechischen Republik

Ferdinandstraße 27

53127 Bonn

Das deutsche Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ berichtete in seiner Ausgabe vom 21. Juli 1997 über die Aktivitäten von Neo-Nazi-Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland. Da die Herstellung von Nazi-Propagandamaterial in Deutschland verboten ist, werden diese Nazi- Gruppen aus den Nachbarländern damit versorgt, so auch aus der Tschechischen Republik. Dagegen muß mit Schärfe protestiert werden. Wenn es zuträfe, was „Der Spiegel“ berichtet, und der tschechische Staat der Herstellung von Nazi-Propagandamaterial in seinem Lande tatenlos zusähe, dann käme dieses Verhalten einer Mittäterschaft gleich, die nach den historischen Erfahrungen, die mit der Nazi-Ideologie in diesem Jahrhundert gemacht worden sind, um so gravierender ist.

Das Hitler- Regime wäre ohne die Duldung und massive Unterstützung von internationaler Ebene aus in Deutschland nicht zur Macht gelangt und hätte seine Macht nicht so entfalten können, bis sie ohne schwerste Repressalien nicht mehr angreifbar war. Exemplarisch muß hier das Münchener Abkommen genannt werden. Mit diesem Abkommen haben die Siegermächte des Ersten Weltkrieges Hitlers Machtposition in Deutschland nicht nur gefestigt wie viele Male vorher auch schon, sondern damit entscheidend dem deutschen Widerstand gegen Hitler das Rückgrad gebrochen.

Zu dieser von mir in zahlreichen Veröffentlichungen vertretenen Auffassung hat das Landgericht Hamburg in einem Beschluß vom 15. Mai 1996 sinngemäß erklärt, das ginge über das vertretbare Maß hinaus und damit zwei Entmündigungsverfahren gerechtfertigt, die zuvor von der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hamburg aus politischen Motiven heraus gegen mich betrieben worden waren.

   Hochachtungsvoll

Heinz Drews26

 

Februar 2005

Schreiben an die Tschechische Botschaft

Am 30. September 1997 ist ein Schreiben an die Tschechische Botschaft ergangen, dem ein begleitender und aktualisierender Kommentar vorausgeschickt werden soll.

Von der Öffentlichkeit in Deutschland kaum wahrgenommen, ist etwas durchgesickert über „Wehrsportübungen“ in Tschechien und der Ukraine. Auch in Niedersachsen ist ein Gelände für solche Zwecke vorgesehen, gesteuert und finanziert von England aus. Solche Entwicklungen könnten der Beginn einer gigantischen politischen Intrige sein, wie sie in der Vergangenheit auch schon einmal statt gefunden hat. Denn die Mittel, die rechten politischen Gruppierungen und Parteien in Deutschland aus den Nachbarländern, und aus dem angelsächsischen Machtbereich zufließen haben ein Motiv, das sicher nicht in einer Sympathie für Deutschland begründet ist.

 

Heinz Drews Hamburg, den 30. September 1997

Postfach 605475

22249 Hamburg

Botschaft der Tschechischen Republik

Ferdinandstraße 27

53127 Bonn

Das deutsche Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ berichtete in seiner Ausgabe vom 21. Juli 1997 über die Aktivitäten von Neo-Nazi-Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland. Da die Herstellung von Nazi-Propagandamaterial in Deutschland verboten ist, werden diese Nazi- Gruppen aus den Nachbarländern damit versorgt, so auch aus der Tschechischen Republik. Dagegen muß mit Schärfe protestiert werden. Wenn es zuträfe, was „Der Spiegel“ berichtet, und der tschechische Staat der Herstellung von Nazi-Propagandamaterial in seinem Lande tatenlos zusähe, dann käme dieses Verhalten einer Mittäterschaft gleich, die nach den historischen Erfahrungen, die mit der Nazi-Ideologie in diesem Jahrhundert gemacht worden sind, um so gravierender ist.

Das Hitler- Regime wäre ohne die Duldung und massive Unterstützung von internationaler Ebene aus in Deutschland nicht zur Macht gelangt und hätte seine Macht nicht so entfalten können, bis sie ohne schwerste Repressalien nicht mehr angreifbar war. Exemplarisch muß hier das Münchener Abkommen genannt werden. Mit diesem Abkommen haben die Siegermächte des Ersten Weltkrieges Hitlers Machtposition in Deutschland nicht nur gefestigt wie viele Male vorher auch schon, sondern damit entscheidend dem deutschen Widerstand gegen Hitler das Rückgrad gebrochen.

Zu dieser von mir in zahlreichen Veröffentlichungen vertretenen Auffassung hat das Landgericht Hamburg in einem Beschluß vom 15. Mai 1996 sinngemäß erklärt, das ginge über das vertretbare Maß hinaus und damit zwei Entmündigungsverfahren gerechtfertigt, die zuvor von der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hamburg aus politischen Motiven heraus gegen mich betrieben worden waren.

   Hochachtungsvoll

Heinz Drews26

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