Lutherrose
Botschaft von Namibia

Heinz Drews                                                                Hamburg, den 23. August 2004

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22249 Hamburg

 

 

Botschaft von Namibia

Wichmannstraße 5

10787 Berlin

 

Am 23. Juli 2004 und am 17. August 2004 ist jeweils ein Schreiben an den Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, Herrn Gerhard Schröder, ergangen. Ein weiteres Schreiben ist in Zusammenhang damit am 27. Juli 2004 dem  Außenminister der Bundesrepublik Deutschland, Herrn Joseph Fischer, zugeleitet worden. Alle die genannten Schreiben sind zur Information für die Botschaft von Namibia als Ablichtungen beigefügt.

In dem Schreiben an den deutschen Bundeskanzler vom 17. August 2004 ist einiges ausgeführt zu historischen und politischen Vorgängen, die Namibia betreffen. Die betreffenden Passagen in dem Schreiben sind besonders markiert. Es kann im Internet unter: www.hisverjus.de und dort unter der Leiste: „Überleitungsvertrag“ abgerufen werden.

Einem Medienbericht im deutschen Fernsehen zufolge hat die Regierung von Namibia die Bundesrepublik Deutschland vor einem amerikanischen Gericht auf Entschädigung verklagt für das, was vor hundert Jahren durch deutsche Herrschaftsansprüche dem Volk der Hereros angetan wurde. Mit der Klage dafür vor einem amerikanischen Gericht werden diesem Gericht und der amerikanischen Politik überhaupt eine moralische Kompetenz zuerkannt, die sich im Hinblick auf den Verlauf der amerikanischen Geschichte nicht rechtfertigen lässt.

Der afrikanische Kontinent ist gegenwärtig einem Ausbeutungsprozess unterworfen, der in seinen Auswirkungen die Zeit der europäischen Kolonialherrschaft noch übertrifft. Als jüngstes Beispiel können die Ereignisse im Sudan dazu angeführt werden. Millionenfach sind Menschen  im Sudan von einem qualvollen Untergang bedroht, wahrgenommen von den Augen der gesamten Weltöffentlichkeit. Als nichtständiges Mitglied des Weltsicherheitsrates hat die Bundesrepublik Deutschland mehrfach vergeblich versucht den Weltsicherheitsrat zu einer Entscheidung zu bewegen, damit dem Morden im Sudan Einhalt geboten werde. Eigentlich wären hier die afrikanischen Staaten berufen gewesen, sich zu einem wirksamen Protest zu vereinigen. Es ist einfach unverständlich, warum afrikanische Staaten teilnahmslos daneben stehen.

Die jährlich stattfindenden Gipfeltreffen der größten Industriestaaten, bekannt als G 7- Gipfel, und nach Beteiligung der Russischen Föderation als G 8 Gipfel, endeten regelmäßig mit der Versicherung, es müsse dem afrikanischen Kontinent wirksame wirtschaftliche Hilfe gewährt werden. Diese gegebenen Versprechen sind nie verwirklicht worden. Die Entwicklung geht eher in die entgegengesetzte Richtung.

       Mit freundlichen Grüßen
   Heinz Drews15

Überleitungsvertrag

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