Heinz
Drews
Hamburg, den 28. Juli 2006
Sierichstraße
106
22299 Hamburg
Botschaft der
Republik Indien
Tiergartenstraße 18
10785 Berlin
Am 8. Juli 2006 ist von mir ein
Schreiben an die Amerikanische Botschaft ergangen, das ich zur Information
und mit der Bitte um Kenntnisnahme des Inhalts für die Botschaft der
Republik Indien beigefügt habe. Es ist meine Absicht über die Zusammenhänge,
die darin erkennbar werden, auch andere diplomatischen Vertretungen zu
informieren. Darum wäre ich sehr dankbar, wenn meine Zuschrift in der
Botschaft der Republik Indien auf Interesse stieße.
Die kurze Darstellung mit
ihrem Inhalt, die von mir gegenüber der Amerikanischen Botschaft erfolgt
ist, soll nicht das Bewusstsein der deutschen Öffentlichkeit und damit auch
der Weltöffentlichkeit erreichen. Um das zu gewährleisten, ist der
Bundesrepublik Deutschland im Mai 1952 und im September 1990 ein
Gesetzeswerk aufgezwungen worden.
Informationen darüber, sind
im Internet unter www.hisverjus.de zu finden, und dort unter der
Themenleiste „Überleitungsvertrag“ sowie unter der Themenleiste
„Wiedervereinigung“ und dort wiederum unter „Überleitungsvertrag“.
Mit freundlichen Grüßen
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