Lutherrose
Überleitungsvertrag Indien
Überleitungsvertrag 2
Themen25

Heinz Drews                                                                                 Hamburg, den 28. Juli 2006

Sierichstraße 106

22299 Hamburg

 

 

 

Botschaft der Republik Indien

Tiergartenstraße 18

10785 Berlin

 

 

Am 8. Juli 2006 ist von mir ein Schreiben an die Amerikanische Botschaft ergangen, das ich zur Information und mit der Bitte um Kenntnisnahme des Inhalts für die Botschaft der Republik Indien beigefügt habe. Es ist meine Absicht über die Zusammenhänge, die darin erkennbar werden, auch andere diplomatischen Vertretungen zu informieren. Darum wäre ich sehr dankbar, wenn meine Zuschrift in der Botschaft der Republik Indien auf Interesse stieße.

Die kurze Darstellung mit ihrem Inhalt, die von mir gegenüber der Amerikanischen Botschaft erfolgt ist, soll nicht das Bewusstsein der deutschen Öffentlichkeit und damit auch der Weltöffentlichkeit erreichen. Um das zu gewährleisten, ist der Bundesrepublik Deutschland im Mai 1952 und im September 1990 ein Gesetzeswerk aufgezwungen worden.

Informationen darüber, sind im Internet unter www.hisverjus.de zu finden, und dort unter der Themenleiste „Überleitungsvertrag“ sowie unter der Themenleiste „Wiedervereinigung“ und dort wiederum unter „Überleitungsvertrag“.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Drews34

 

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