Lutherrose
Amerikanische Botschaft

Heinz Drews                                                          Hamburg, den 9. Februar 2004

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22249 Hamburg

 

Amerikanische Botschaft

Neustädtische Kirchstraße 4

10117 Berlin

 

Am 17. Januar 2004 ist von mir ein Schriftsatz an das Bundesverfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland ergangen, den ich zur Information und mit der Bitte um Kenntnisnahme des Inhalts für die Amerikanische Botschaft als Ablichtung beigefügt habe.

In dem Schriftsatz wird der so genannte „Überleitungsvertrag“ angesprochen, der am

27/28 September 1990 im Rahmen der Zwei- Plus- Vier- Verträge erneut in deutsches Recht

überführt worden ist.

Dieser „Überleitungsvertrag“ verstößt gegen das Grundgesetz, die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Die Unterzeichner, die mit ihrer Unterschrift dieses Vertragswerk zum Bestandteil deutscher Rechtssprechung gemacht haben, waren von der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland her dazu nicht legitimiert. Das gilt insbesondere für die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland.

Am 26. Mai 1952 ist erstmalig der „Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen“ in deutsches Recht überführt worden. Zu der Zeit war die Bundesrepublik Deutschland kein souveräner Staat, sondern stand unter alliierter Militärverwaltung.

 

             Hochachtungsvoll
       Heinz Drews

 

Überleitungsvertrag

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